„Der Karlsruher Kinderpass, der vom Stadtjugendausschuss e. V. ausgegeben wird, bleibt ein wichtiger Bestandteil in der Armutsbekämpfung der Stadt Karlsruhe“, kommentiert der Vorsitzende Philipp Wendy die Veränderungen im Leistungskatalog, die der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschlossen hat.
„Die Vorgaben des Bundes waren lange unklar und schwierig umzusetzen, umso besser, dass nun endlich Klarheit herrscht und ab 1. Januar die neuen Bestimmungen angewendet werden können“, fügt Wendy hinzu.
Die geplante Bürogemeinschaft zwischen Stadtjugendausschuss e. V., Stadt Karlsruhe und Jobcenter in der Karl-Röckl-Passage für die Abwicklung des neuen Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) müsse im Interesse der Kinderpass-Bezieher aber so schnell wie möglich arbeitsfähig werden.
„Denn nur dann profitieren die Kinder und ihre Familien von den Angeboten“, ergänzt der Vorsitzende. Ansonsten würden die guten Ansätze durch zu viel Bürokratie zunichte gemacht.
Durch die Einführung des BuT, das von den Mitarbeitern des Jobcenter Karlsruhe bearbeitet wird, war eine Anpassung des Karlsruher Kinderpasses notwendig geworden. Den Karlsruher Kinderpass erhalten alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem BuT beziehen können.
Allerdings wurde das Alter der Kinder und Jugendlichen, die den Karlsruher Kinderpass bekommen können, von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Zusätzlich wird der Kinderpass auch an Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien, Pflegekinder und Kinder mit Behinderung abgegeben. Der Personenkreis umfasst rund 8.500 Kinder und Jugendliche in Karlsruhe.
Die Leistungen des Kinderpasses ergänzen die BuT-Angebote: So erhalten die anspruchsberechtigten Kinder beispielsweise den Schüler-Ferienpass des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) zu ermäßigten Konditionen oder den Eintritt zum Zoologischen Stadtgarten kostenfrei.
Ermäßigte und freie Eintritte gibt es auch in Museen, Galerien, Theater und Bädern. 80 Prozent Ermäßigung bietet der Karlsruher Kinderpass für die Leistungen des Badischen Konservatoriums.
Alle Kinder und Jugendlichen, die gemäß den Regelungen des BuT keinen Bildungsgutschein erhalten, können diesen über den Kinderpass beziehen. Und schließlich sieht der neue Karlsruher Kinderpass die Ausgabe der ScoolCard zum Preis von 20 Euro monatlich vor, was einem Zuschuss von rund 50 Prozent entspricht. Erhalten können ihn die Passbesitzer, deren ScoolCard nicht durch das BuT oder durch die entsprechende Satzung der Stadt übernommen wird.
Erhältlich ist der Karlsruher Kinderpass wie bisher auch im Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw), Karl-Röckl-Passage, Bürgerstraße 16 zu den üblichen Öffnungszeiten. Informationen rund um den Karlsruher Kinderpass gibt es im jfbw unter Telefon 0721/ 133-5671.
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